Mit ihrer Vorgehensweise erwirkte die Beschuldigte die unrechtmässige Auszahlung von CHF 22'198.65 zu ihren Gunsten. Auch wenn noch deutlich höhere unrechtmässige Bezüge denkbar gewesen wären, handelt es sich vorliegend keinesfalls um einen Bagatellfall, wird doch auch die vom Bundesgericht festgelegte untere Mindestgrenze, bei deren Überschreitung ein leichter Fall grundsätzlich ausscheidet, erheblich überschritten.