47) zusätzlich. Mit Blick auf die Botschaft und die bundesgerichtliche Rechtsprechung ist aber ohnehin von einer Gesamtbetrachtung der Handlungen auszugehen (vgl. Botschaft vom 26. Juni 2013 zur Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes [Umsetzung von Art. 121 Abs. 3-6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer], BBl 2013 5975, 6039; Urteile des BGer 6B_773/2021 vom 5. Oktober 2022 E. 2.3; 6B_1030/2020 vom 30. November 2020 E. 1.2). Der vorliegende Sachverhalt zeichnet sich sodann durch eine längere deliktische Tätigkeit aus.