Der von der Beschuldigten im fraglichen Zeitraum nicht deklarierte monatliche Zwischenverdienst mag zwar nicht sehr hoch sein (zwischen CHF 1'064.00 und CHF 2'112.90), sie erhielt durch die Nichtdeklaration dieser Einkünfte jedoch während 16 aufeinanderfolgenden Monaten durchschnittlich um ca. CHF 1'387.00 zu hohe Taggelder zugesprochen bzw. ausbezahlt und damit mehr als ein Drittel ihres versicherten Verdienstes (in der Höhe von CHF 3'249.00; pag. 47) zusätzlich.