15 11.1 Gesamtbetrachtung / Handlungseinheit Die Kammer geht mit Blick auf die Botschaft sowie die bundesgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass für den hier massgebenden Zeitraum (Oktober 2016 bis Januar 2018) insb. mit Blick auf den zeitlichen Konnex und die nur kurzen Unterbrechungen eine Gesamtbetrachtung betreffend die ungerechtfertigt bezogenen Leistungen (vgl. Ziff. 9. hiervor) und infolgedessen eine Handlungseinheit anzunehmen ist. 11.2 Objektiver und subjektiver Tatbestand