Die Arbeitslosenkasse hat mehrfach auf die Angabe jeglichen Einkommens aufmerksam gemacht und die monatlichen Meldeformulare enthalten sowohl eine klare Erklärung («Melden Sie Ihrer Kasse unbedingt jede Arbeit, die Sie während des Bezugs von Arbeitslosenentschädigung ausführen», vgl. beispielhaft pag. 148) als auch eine gezielte Frage («Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?», vgl. beispielhaft pag. 149). Die gemachten Angaben wurden von der Beschuldigten auch unterschriftlich bestätigt.