423 Z. 43 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab die Beschuldigte auf Vorhalt der Absätze drei und vier des monatlichen Meldeformulars «Angaben der versicherten Person» an, sie habe dieses zwar unterschrieben, aber nicht verstanden (pag. 424 Z. 24 ff.). Unterschrieben habe sie deshalb, weil sie gedacht habe, es sei alles korrekt (pag. 424 Z. 28 ff.). Dass sie entsprechende Formulare auch schon richtig ausgefüllt habe, erklärte sich die Beschuldigte damit, dass sie diese mit jemandem ausgefüllt habe (pag. 424 Z. 32 ff.).