Für die Berechnung der zwischen Oktober 2016 und Januar 2018 zu viel erbrachten Leistungen kann auf die Korrekturübersichtstabelle der Arbeitslosenkasse M.________ (pag. 24), auf ihre entsprechenden Abrechnungen (pag. 143 ff.) und Rückforderungen (pag. 33 ff.) sowie auf das von ihr verfasste Antwortschreiben an die Staatsanwaltschaft vom 27. Mai 2019 (pag. 25 f.) verwiesen werden. Aus diesem Schreiben ergibt sich, dass die Arbeitslosenkasse für den massgeblichen Zeitraum einen Betrag von CHF 22'198.65 zurückforderte (wobei nach Addition der entsprechenden Beträge gemäss Rückforderungsabrechnungen [pag.