Im Rahmen der Stellungnahme vom 3. Januar 2023 wurden seitens der Verteidigung die folgenden Anträge gestellt (pag. 638): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 13. Juli 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1. das Strafverfahren gegen die Beschuldigte wegen Widerhandlung gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz, angeblich begangen im Februar 2013 zufolge Verjährung eingestellt wurde; 1.2. die Beschuldigte schuldig erklärt wurde der Widerhandlung gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz, mehrfach begangen in D.________