7 Höhe des Tagessatzes auf CHF 60.00 festzusetzen sei. Dies unter Aufschub des Vollzugs und unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Da die Beschuldigte mit ihren Anträgen unterliege, habe sie schliesslich die Kosten des ersten oberinstanzlichen Verfahrens wie auch des Neubeurteilungsverfahrens zu tragen (pag. 629 ff.). 6.2 Beschuldigte Im Rahmen der Stellungnahme vom 3. Januar 2023 wurden seitens der Verteidigung die folgenden Anträge gestellt (pag.