6. Anträge und Vorbringen der Parteien im Neubeurteilungsverfahren 6.1 Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin Im Rahmen der schriftlichen Berufungsbegründung vom 14. Dezember 2022 stellte die Generalstaatsanwaltschaft die folgenden Anträge (pag. 630; Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 13. Juli 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz, angeblich begangen im Februar 2013 infolge Verjährung eingestellt wurde;