Es wurden keine weiteren Beweismassnahmen beantragt. Mit Verfügung vom 25. November 2022 ordnete die Verfahrensleitung für die Neubeurteilung das schriftliche Verfahren an und gab der Generalstaatsanwaltshaft als Berufungsführerin Gelegenheit, innert einer Frist von 20 Tagen eine schriftliche Begründung zu den von der Rückweisung betroffenen Punkten einzureichen (pag. 626 f.). Mit Eingabe vom 14. Dezember 2022 reichte die Generalstaatsanwaltschaft eine schriftliche Begründung ein (pag. 629 ff.; zum Inhalt, vgl. nachfolgende Ziff.