5 Amtes wegen einen aktuellen Strafregisterauszug sowie einen aktuellen Leumundsbericht (inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse) einzuholen (pag. 609 f.; pag. 611 und pag. 620 ff.). Gegen das beabsichtigte Vorgehen erhoben weder die Beschuldigte (Eingabe vom 9. November 2022, pag. 616) noch die Generalstaatsanwaltschaft (Eingabe vom 17. November 2022, pag. 618) Einwände. Die Strafklägerin liess sich innert Frist nicht vernehmen. Es wurden keine weiteren Beweismassnahmen beantragt.