5. Prozessgeschichte und Beweismassnahmen im Neubeurteilungsverfahren Mit Verfügung vom 4. November 2022 wurde vom Eingang des Bundesgerichtsurteils 6B_773/2021 vom 5. Oktober 2022 Kenntnis genommen und gegeben. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Kammer aufgrund der verbindlichen bundesgerichtlichen Erwägungen die Strafzumessung neu zu beurteilen habe und aufgrund des beschränkten Verfahrensgegenstandes die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens beabsichtige. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, innert Frist zum beabsichtigten Vorgehen Stellung zu nehmen und allfällige Beweismassnahmen zu beantragen.