A.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwältin E.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 5'772.70 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin E.________ die Differenz der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 7'092.05, ausmachend CHF 1'319.35, zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwältin E.________ wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: