Weiter verurteilte die Vorinstanz die Beschuldigte zur Bezahlung einer Verbindungsbusse von CHF 480.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung) sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung). Die Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens wurden der Beschuldigten vollumfänglich auferlegt und eine Entschädigung für ihre amtliche Verteidigung festgelegt (pag. 448 ff.).