Gleiches gilt betreffend die abgesetzte Medikation. Gemäss dem Arztbericht vom 16. April 2021 nahm die Beschwerdeführerin scheinbar längerfristig Psychopharmaka mit stimmungsaufhellender Wirkung ein (amtliche Akten BVD pag. 342 f.). Diese Medikation hielt sie bis zur erstmaligen Einweisung zur stationären-psychiatrischen Behandlung aufrecht (amtliche Akten BVD pag. 412 f.). Erst danach setzte sie die Medikamente ab (amtliche Akten BVD pag.