23 f.) war die SID bei dieser Aktenlage nicht verpflichtet. Gestützt auf die vorhandenen Arztberichte verbunden mit den aufgezeigten Hilfsmassnahmen im Vollzug kann ohne weiteres auf die Hafterstehungsfähigkeit geschlossen werden. 16.1.5 Eine gutachterliche Abklärung wäre nur dann angezeigt, wenn die vorhandenen Arztberichte ernsthafte Zweifel an der Hafterstehungsfähigkeit aufkommen lassen würden.