10 Problem, das die Hafterstehungsfähigkeit ernstlich in Zweifel zieht, wird sich auch im 50%-Pensum regelmässig negativ auf die Arbeitsfähigkeit auswirken (vgl. auch den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern SK 19 280 vom 18. November 2019 E. 19.3). Dasselbe ergibt sich im Hinblick auf den eigenständigen, nicht medizinisch indizierten Verzicht auf hilfreiche Medikation (amtliche Akten BVD pag. 419). Zu weitergehenden Abklärungen als die getätigten (amtliche Akten SID pag. 23 f.) war die SID bei dieser Aktenlage nicht verpflichtet.