Bei der Würdigung der eingereichten Arztberichte verkenne die SID, dass die behandelnden Ärzte nach wie vor von einer Hafterstehungsunfähigkeit ausgehen würden. Die Auswirkungen allfälliger Psychopharmaka seien völlig unklar, zumal die Medikation bereits vor einem Jahr eingestellt worden sei. Es gehe mit Blick auf die persönliche Freiheit nicht an, von der Beschwerdeführerin zu verlangen, zwecks Vollzug Medikamente einzunehmen. Dass sie bislang immer voll arbeitsfähig gewesen sei, liege daran, dass