Die Beschwerdeführerin bestreitet weiterhin ihre Hafterstehungsfähigkeit und bemängelt, dass die SID auf die eingereichten Arztberichte abgestellt, Massnahmen für die Verminderung der Gesundheitsproblematik aufzeigt, jedoch kein Gutachten eingeholt habe. So sei unklar, ob die von der SID aufgezeigten Massnahmen (Medikation, kein nächtlicher Zelleneinschluss, Betreten des Raums als Letzte sowie Arbeitsplatzzuweisung) zu einer Verminderung oder Behebung der Problematik beitragen könnten.