6 Art. 79b StGB «weitgehend» die Regelung, wie sie aufgrund der Versuchsbewilligung des Bundesrats bestand (BBl 2012 4721, S. 4740). Nach Inkrafttreten von Art. 79b StGB hat sich das Bundesgericht im Sinne eines obiter dictum dahingehend geäussert, dass auch weiterhin die Strafe ab initio massgebend ist, und die von der Beschwerdeführerin eingebrachten kritischen Lehrmeinungen zur Kenntnis genommen (Urteil des Bundesgerichts 6B_223/2021 vom 27. April 2022 E. 2.2.6). 14.1.4 Es kann somit festgehalten werden, dass mit Inkrafttreten des Art.