5. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 31. Oktober 2022 das Beschwerdeverfahren und forderte die SID auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten der Beschwerdeführerin einzureichen. 6. Die BVD reichten stellvertretend für die SID mit Eingabe vom 1. November 2022 die amtlichen Akten ein (pag. 97). 2 7. Mit Schreiben vom 15. November 2022 beantragte die SID mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann (pag. 99 f.).