1. Der Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 27. September 2022 sei aufzuheben. 2. Es sei A.________ der Strafvollzug in der abweichenden Form des Electronic Monitoring (EM Frontdoor) zu gewähren. 3. Eventualiter sei A.________ der Strafvollzug in einer abweichenden Vollzugsform zu gewähren. 4. Subeventualiter sei das Verfahren zur ergänzenden Feststellung des Sachverhalts an die Vorinstanz zurückzuweisen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. II. Beweisantrag Es sei ein Gutachten über die Hafterstehungsfähigkeit von A.________ zu erstellen.