1. Das Obergericht des Kantons Bern verurteilte A.________ (vormals C.________; nachfolgend Beschwerdeführerin) mit dem Urteil SK 18 305 vom 10. Mai 2019 unter Anrechnung der vorläufigen Festnahme von 1 Tag zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon 10 Monate zu vollziehen sind und der Vollzug für eine Teilstrafe von 26 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben wird. Das Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Mit Verfügung vom 23. August 2021 wiesen die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (BVD) den Antrag der Beschwerdeführerin um Gewährung des Electronic Monitoring i.S.v.