9 Die 1. Strafkammer beschliesst: 1. Das Revisionsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (mit den edierten Akten) Bern, 30. März 2023 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: