16. Der Gesuchsteller beruft sich auf die erfolgte Zahlung der Versicherungsprämie und überwälzt die Verantwortung auf die E.________, indem er ausführt, diese habe den Versicherungsnachweis nicht rechtzeitig elektronisch beim SVSA hinterlegt. Wie bereits ausgeführt, lag die Verantwortung allein beim Gesuchsteller. Er hätte die Einwände bereits am 22. April 2020 bei der Kontaktaufnahme durch die Polizei gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bzw. spätestens innert der Einsprachefrist ab Zustellung des Strafbefehls vom 20. Juli 2020 vorbringen müssen.