8 Strafbefehls waren knapp drei Monate vergangen, womit der Gesuchsteller auch mit der Zustellung eines Strafbefehls rechnen musste (Urteil des Bundesgerichts 6B_324/2020 vom 7. September 2020 E. 1.5.2). Im Strafbefehl wurden dem Gesuchsteller sodann der ihm vorgeworfene Sachverhalt, der Straftatbestand gegen welchen er verstossen haben soll und die ausgefällte Sanktion zur Kenntnis gebracht.