7 legung der Versicherungsnachweise dazu führe, dass die Polizei mit der Einziehung beauftragt wird und dies gleichzeitig zu einem Strafverfahren wegen Nichtabgabe trotz behördlicher Aufforderung gemäss Art. 97 SVG führt. An der Tatsache, dass der Gesuchsteller spätestens ab dem 22. April 2020 wusste, dass er verzeigt wird, ändern auch seine Ausführungen, wonach ihm die Polizei versichert hätte, dass die Sache mit der Bezahlung erledigt sei und keine weiteren Konsequenzen zu erwarten seien, nichts.