Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 22. April 2020, S. 2). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vom 20. Juli 2020 wurde der Gesuchsteller wegen Widerhandlung gegen das SVG durch Missbrauch von Ausweisen und Schildern (Nichtabgeben ungültiger oder eingezogener Ausweise oder Kontrollschilder trotz behördlicher Aufforderung) schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 11 Tagessätzen zu je CHF 90.00, ausmachend CHF 990.00, verurteilt (pag. 15 f.). Der Gesuchsteller erhob gegen den Strafbefehl keine Einsprache, weswegen dieser in Rechtskraft erwachsen ist.