Ebenfalls am 22. April 2020 erhob die Kantonspolizei beim Gesuchsteller telefonisch die wirtschaftlichen Verhältnisse und informierte ihn darüber, dass er verzeigt werde und mit der Zustellung von Mitteilungen und Entscheiden der Strafbehörde, insbesondere eines Strafbefehls, rechnen müsse (edierte Akten EO 20 4986; Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 22. April 2020, S. 2).