Anzeigerapport vom 29. April 2020) wurde der Gesuchsteller am 22. April 2020 zur Abgabe der Ausweise und Kontrollschilder aufgefordert, worauf der Versicherungsnachweis gleichentags beim SVSA eingetroffen ist, weswegen schlussendlich auf den Einzug der Ausweise und Kontrollschilder verzichtet wurde. Ebenfalls am 22. April 2020 erhob die Kantonspolizei beim Gesuchsteller telefonisch die wirtschaftlichen Verhältnisse und informierte ihn darüber, dass er verzeigt werde und mit der Zustellung von Mitteilungen und Entscheiden der Strafbehörde, insbesondere eines Strafbefehls, rechnen müsse (edierte Akten EO 20 4986;