Dem eingereichten Kontoauszug der E.________ lässt sich entnehmen, dass der Gesuchsteller die ausstehende Prämie am 31. März 2020 (Zahlungseingang am 1. April 2020) beglichen hat. Gemäss Verfügung des SVSA vom 14. April 2020 lag bis dato aber weder ein neuer Versicherungsnachweis vor noch waren die Fahrzeugausweise und Kontrollschilder beim SVSA eingetroffen, weswegen die Kantonspolizei darum gebeten wurde, die Fahrzeugausweise und Kontrollschilder unverzüglich (innerhalb von 1-2 Tagen) einzuziehen und dem SVSA zuzustellen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass auf den Einzug