6 werden müssen. Dem Gesuchsteller wurde mitgeteilt, dass der Entzug der Fahrzeugausweise und Kontrollschilder nicht vollzogen werde, wenn innert Frist von der Versicherung neue Versicherungsnachweise bei der zentralen Clearingstelle elektronisch hinterlegt werden. Es wurde in der Verfügung explizit darauf hingewiesen, dass Quittungen und Bescheinigungen als Beweis für die Bezahlung nicht reichen und allein der Versicherungsnachweis massgebend ist, wobei die Verantwortung für dessen rechtzeitige elektronische Hinterlegung beim Gesuchsteller liegt.