Der Gesuchsteller habe damit auf den Anruf der Polizei reagiert. Für den Gesuchsteller sei der Unterschied zwischen Geldstrafe und Busse nicht ersichtlich gewesen. Er habe geglaubt, dass es sich um eine Busse gehandelt habe und diese bezahlt, auch wenn sie ihm sehr hoch erschienen sei. Dem Gesuchsteller sei vom einvernehmenden Polizisten versichert worden, dass er mit keinen grösseren Konsequenzen rechne müsse und lediglich eine Busse auf ihn zukommen werde. Der Gesuchsteller habe auf diese Aussagen vertraut und daher nichts weiter unternommen.