Mit Verfügung des SVSA vom 24. März 2020 sei dem Gesuchsteller mitgeteilt worden, dass seine Haftpflichtversicherung für das entsprechende Kennzeichen erloschen sei, die Fahrzeugausweise entzogen werden und zusammen mit den Kontrollschildern innert fünf Tagen zurückgegeben werden müssen, wobei davon abgesehen werde, wenn innert Frist von der Versicherung neue Versicherungsnachweise hinterlegt werden. In der Verfügung sei der Gesuchsteller explizit darauf hingewiesen worden, dass die Verantwortung für die rechtzeitige elektronische Hinterlegung bei ihm liege.