Der Gesuchsteller habe seinen Versicherungsmakler telefonisch über die Bezahlung an diesem Tag informiert und ihm sei versichert worden, dass der Versicherungsnachweis entsprechend der Verfügung vom 24. März 2020 des SVSA bei der zentralen Clearingstelle elektronisch hinterlegt werden würde. Gemäss dem Anzeigerapport der Staatsanwaltschaft vom 29. April 2020 sei der Versicherungsnachweis jedoch erst am 22. April 2020 beim SVSA eingetroffen, nachdem der Gesuchsteller am gleichen Tag von der Polizei aufgefordert worden sei, die Kontrollschilder abzugeben.