Die Bezahlung sei somit rechtzeitig entsprechend der Verfügung des SVSA vom 24. März 2020 erfolgt. Der Gesuchsteller habe seinen Versicherungsmakler telefonisch über die Bezahlung an diesem Tag informiert und ihm sei versichert worden, dass der Versicherungsnachweis entsprechend der Verfügung vom 24. März 2020 des SVSA bei der zentralen Clearingstelle elektronisch hinterlegt werden würde.