III. Materielles 7. Der Gesuchsteller beruft sich auf den Revisionsgrund der neuen Tatsachen und Beweismittel gemäss Art. 410 Abs. 1 Bst. a StPO. Zur Begründung bringt Rechtsanwalt B.________ im Revisionsgesuch vom 24. Oktober 2022 im Wesentlichen Folgendes vor (pag. 5 ff.): Auf dem Kontoauszug der E.________ Versicherungs- Gesellschaft AG (nachfolgend: E.________) für den fraglichen Zeitraum sei ersichtlich, dass der Gesuchsteller die Prämie der Versicherung am 31. März 2020 bezahlt habe. Die Bezahlung sei somit rechtzeitig entsprechend der Verfügung des SVSA vom 24. März 2020 erfolgt.