4. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2022 wurde vom Eingang des Revisionsgesuchs Kenntnis genommen und gegeben, die Staatsanwaltschaft ersucht, der Kammer die amtlichen Akten des Strafbefehls vom 20. Juli 2020 (EO 20 4986) zuzustellen, und Rechtsanwalt B.________, eine aktuelle Vollmacht für das vorliegende Verfahren einzureichen. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2022 stellte die Staatsanwaltschaft die Akten EO 20 4986 (1 Mäppli mit Akten) der Kammer zu. Mit Eingabe