3. Mit Revisionsgesuch vom 24. Oktober 2022 stellte der Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, folgende Rechtsbegehren (pag. 1 ff.): 1. Der Strafbefehl vom 20. Juli 2020 sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.