2. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 20. Juli 2020 wurde der Gesuchsteller wegen Widerhandlung gegen das SVG durch Missbrauch von Ausweisen und Schildern (Nichtabgeben ungültiger oder eingezogener Ausweise oder Kontrollschilder trotz behördlicher Aufforderung), begangen am 31. März 2020 in D.________, schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 11 Tagessätzen zu je CHF 90.00, ausmachend CHF 990.00, verurteilt (pag. 15 ff.).