SR 741.01), was mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werde. Die Verfügung war mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, wonach innert 30 Tagen seit Eröffnung beim SVSA Einsprache erhoben werden kann (pag. 31). Mit Schreiben vom 14. April 2020 beauftragte das SVSA die Kantonspolizei Bern mit dem Vollzug der Verfügung (pag. 29). Gemäss Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 29. April 2020 ist der Versicherungsnachweis am 22. April 2020 beim SVSA eingetroffen, weswegen schlussendlich kein Einzug der Kontrollschilder erfolgte (edierte Akten EO 20 4986).