dies wird von der Gesuchstellerin zu Recht auch nicht geltend gemacht. Es ist damit als erstellt zu erachten, dass der Verkauf der Liegenschaften gestützt auf den Kaufvertrag vom 24. Juni 2008 zu einem Verkaufspreis von CHF 9.0 Mio. marktgerecht erfolgt ist. Ebenfalls unbestritten ist, dass die Vereinbarung im Vergleich zum Kaufvertrag durch andere Parteien (die Gesuchsgegnerin als Privatperson) abgeschlossen wurde und diesem nachge-