Ob die Nebenvereinbarungen für sich rechtmässig waren, ist hingegen Teil des vor Obergericht hängigen Verfahrens H.________ (Verfahrensnummer) und nicht Teil des vorliegenden Revisionsverfahrens. Dasselbe gilt für die Frage, ob seitens der Gesuchstellerin ein Schaden resultierte, weil die Nebenvereinbarung durch die Gesuchsgegnerin als Privatperson und nicht namens der Gesuchstellerin abgeschlossen wurde, respektive weil sie ihr diese nicht abgeliefert hat.