Es handelt sich damit um ein unechtes Novum. 14.4.3. b) Ad Erheblichkeit des Novums Nachdem festgestellt wurde, dass nur die Kaufrechtsvereinbarung betreffend Aktien ein Novum darstellt, muss nur noch deren Erheblichkeit geprüft werden. Es ist in Erinnerung zu rufen, dass die 1. Strafkammer die Gesuchsgegnerin mangels Vermögensschaden und mangels Pflichtverletzung freigesprochen hat.