so argumentiert sie, dass ihr durch den Verkauf ein Gewinn entgangen sei und ihre Aktie an Wert verloren habe. Ein solcher Schaden wäre – wie die Gesuchstellerin selbst ausführt – im Verkauf an sich begründet (d.h. im Kaufvertrag vom 24. Juni 2018), und nicht erst durch die Nebenvereinbarungen entstanden.