Die Parteien tragen sodann überwiegend Argumente vor, welche entweder bereits vom damals urteilenden Gericht berücksichtigt wurden, oder aber nicht in direktem Zusammenhang mit den eingereichten Noven und somit mit dem vorliegenden Verfahren stehen. Als Beispiel ist das Hauptargument der Gesuchstellerin zu nennen, wonach die Vereinbarungen zeigen würden, dass die E.________ AG als Strohgesellschaft agiert habe. Die 1. Strafkammer hat dieses Argument, wie soeben aufgezeigt, bereits behandelt. Sie erwog sogar, dass selbst wenn dem tatsächlich so wäre, dies keine Strafbarkeit begründen würde.