Schliesslich sei gemäss dem Gutachten R.________ (Firma) vom 13. August 2010 die Gesuchsgegnerin Mieterin einer Wohnung in der Liegenschaft I.________ (Grundstück) mit einem zu tiefen Mietzins. Überdies erhalte sie gemäss demselben Gutachten sieben Parkplätze kostenlos. Deshalb müsse zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass die E.________ AG und die Gesuchsgegnerin eine einfache, stille Gesellschaft bilden würden, worin die E.________ AG dafür besorgt sei, dass die Grundstücke