Die Gesuchsgegnerin sei nach wie vor bei der E.________ AG «angestellt» und für die Liegenschaftsverwaltung der fraglichen Grundstücke zuständig. Gemäss Erfolgsrechnung der E.________ AG 2009 betrage der Verwaltungsaufwand CHF 88'071.10. Dabei handle es sich zweifelsfrei um das Einkommen der Gesuchsgegnerin. Dieses Einkommen sei zur Verantwortung und zu den Aufgaben einer Liegenschaftsverwalterin unverhältnismässig; es handle sich um ein finanzielles Entgegenkommen der E.________ AG, faktisch als Gegenleistung für den zu tiefen Verkaufspreis und die Gewährung des Darlehens. Schliesslich sei gemäss dem Gutachten R.___