___ AG für den Kauf der drei Grundstücke keinerlei Eigenmittel habe aufwenden müssen. Es sei einzig die Erhöhung der Hypothek erfolgt, die aufgrund des Kaufpreises bzw. des Wertes der Liegenschaften ohne weiteres durch eine Bank finanziert worden sei. Die E.________ AG und die Gesuchsgegnerin hätten dafür gesorgt, dass die Letztgenannte keinerlei Eigenmittel habe aufwenden müssen, um die Liegenschaften zu übernehmen, wobei dieser Eindruck durch die Darlehensmodalitäten noch weiter bestärkt würde.